Landwirtschaft im Braunschweiger Land

2024 ACKERBAU 7 stelltem Sähschar und Striegel aufzubringen. Anschließend ist der Bodenschluss mit einer Cambridge-, Güttler- oder Rasenwalze herzustellen. Der optimale Aussaattermin ist Mitte August bis Ende September. Eine Ansaat im Frühling (Anfang März bis Anfang April) birgt die Gefahr, dass sich durch Frühjahrstrockenheit die Entwicklung verzögert. • Auf den Streifen kann artenreiches Mahdgut oder Wiesendrusch von geeigneten Spenderflächen aufgebracht werden. Eine Alternative hierzu ist zertifiziertes Regiosaatgut mit mindestens 4-6 konkurrenzschwachen Gräsern und 25-40 verschiedenen Wildkräutern in einem Mischungsverhältnis von z. B. 60 % zu 40 %. Eine Aussaatstärke von 1-3 g/m² (10-30 kg/ ha) ist ausreichend. Der Streifen sollte mindestens 3 Meter breit sein. Entwicklung • Beim Aufkommen unerwünschter Arten muss ein neu angelegter Wegrain in den ersten 1-2 Jahren im Mai/Juni und Juli/August in einer Höhe von 10-15 cm geschröpft werden. Dies ist abhängig vom Standort und der Biomasseentwicklung. Bei anhaltender Trockenheit und geringem Aufwuchs ist auch mulchen möglich, ansonsten ist das Mähgut abzufahren. Wohin mit dem Aufwuchs? Mähgut von nicht-landwirtschaftlichen Flächen wird laut Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall gewertet. Diese gesetzliche Hürde und auch wirtschaftliche Aspekte führen dazu, dass die aktuelle Pflegepraxis aus Mulchen und Liegenlassen des Materials besteht, mit all seinen negativen Folgen für diese wichtigen Biotopverbundflächen. • Individuelle Lösungen sind allerdings möglich. So sollte bei lokalen Projekten geprüft werden: • Ist eine insektenschonende Mäh- und Aufnahmetechnik verfügbar oder beabsichtigt die Gemeinde diese unter Nutzung von Fördergeldern (z. B. GAK-Mittel) zu beschaffen? • Gibt es Landwirte, Schäfer oder Hobbytierhalter, die den Aufwuchs für ihr Vieh nutzen können? Voraussetzung dafür ist, dass die Wegraine nicht mit Fremdstoffen bzw. Hundekot verunreinigt sind. • Welche Verwertungsmöglichkeiten befürwortet die untere Abfallbehörde des Landkreises? Sie muss die Bioabfallverordnung beachten und dabei klären, inwieweit das Schnittgut von einer Kompostieranlage aufgenommen werden kann. • Liegt im näheren Umfeld eine geeignete Biogasanlage, die für die Schnittgutaufnahme eine Genehmigung hat? Fachliche Begleitung nutzen Interessierte können sich an die Beraterinnen zum Biotop- und Artenschutz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden. Im Braunschweiger Land bzw. in der Südheide ist • Kerstin Fricke (E-Mail: kerstin.fricke@lwk-niedersachsen.de, Mobil: 0151/53540005) • für die Landkreise Gifhorn und Celle zuständig und • Martina Diehl (E-Mail: martina.diehl@lwk-niedersachsen.de, Tel.: 0531/28997-129) für die Landkreise Peine und Wolfenbüttel. Weiterführende Infos zur Anlage und Pflege von Wegeseitenrändern liefern folgende Links: • Hinweise zur Pflege von Randstreifen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (lwk-niedersachsen.de) • info39_Broschuere_Wegrain.pdf (nrw.de) • Praxisleitfaden_Saeume_und_Feldraine.pdf (stiftungsland.de) • Flyer des LPV „Wegränder und Feldsäume – unterschätzte Lebensräume für Insekten“ Kontakt: Kerstin Fricke Beraterin zum Biotop- und Artenschutz Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Uelzen Standort Celle Biermannstraße 14 29221 Celle Telefon: 0151/ 53540005 kerstin.fricke@lwk-niedersachsen.de Die im Wegrain stehenden Flockenblumen sind eine attraktive Nahrungsquelle für Insekten. Foto: Martina Diehl Wegrainprojekt in der Gemarkung Wasbüttel: Die AG Nachhaltigkeit hatte im Sommer ´23 Interessierte zur Wegrainbesichtigung eingeladen. Den fachlichen Input lieferte die Beratung zum Biotop- und Artenschutz der LWK. Foto: Kerstin Fricke

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