Landwirtschaft im Braunschweiger Land

2024 RECHT 34 Zum Umgang mit Nutzungsverträgen für PV-Anlagen PV-Freiflächenanlagen boomen derzeit. Verstärkt werden Nutzungsflächen für diese Anlagen akquiriert. Landwirte sehen sich dabei mit Vertragsentwürfen konfrontiert, die anscheinend attraktive Pachtzahlungen bei langen Laufzeiten versprechen. Sollte man diese Chancen ergreifen und sich schnellstmöglich die Zusagen sichern und Verträge umgehend unterschreiben? Landwirte sind in derartigen Situationen gut beraten sich in Ruhe zu informieren und nicht überhastet zu handeln. Denn auf ersten Blick attraktive Angebote können sich bei genauer Betrachtung als nachteilig erweisen. Doch wie und wo sollte man sich informieren und beraten lassen? Beratungsmöglichkeiten Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Gespräch mit entsprechenden Wirtschaftsberatern aus Kammern und Verbänden zu empfehlen, um wirtschaftliche Eckdaten des Projekts zu vergleichen. Unbedingt hinzugezogen werden sollte auch ein Steuerberater, der zu den steuerlichen Themen Ertragssteuer und Erbschaftssteuer sowie Beteiligung an Betreibergesellschaften etc. fachkundigen Rat erteilen kann. Und nicht fehlen darf letztendlich der Rechtsanwalt, der die vertraglichen Inhalte des Vertragsentwurfs für den Landwirt prüft und mit diesem erörtert. Aber auch Erbrechtliche Fragen und Fragen hinsichtlich Nachabfindungsanspruch und § 13 HöfeO sowie Hoferbfolge sind gesondert zu prüfen. Rechtliche Prüfung Es gibt bei der Gestaltung und Prüfung von Nutzungsverträgen für PV-Freiflächenanlagen zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks sollten so genau wie möglich beschreiben, wozu die Pachtflächen benutzt werden dürfen und welche Tätigkeiten dort explizit erlaubt sind. Darüber hinaus gehende Nutzungen sind zustimmungsbedürftige Nutzungen. Der Zustand der zu überlassenen Ackerfläche ist zu dokumentieren. Bei der Frage des Entgelts sind in der Regel Kombinationen aus einem garantierten Mindestentgelt und Erlösbeteiligung an der Stromeinspeisung vorzufinden, die Höhe ist zu verhandeln. Das Mindestentgelt ist dem Landwirt sicher, die Erlösbeteiligung kann einen zusätzlichen Betrag erbringen und die jährliche Pachtzahlung erhöhen. JOHANN-HEINRICH BREMER NIKI TILL LÜDERS, LL.M. JENS HAARSTRICH Rechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt Notar mit dem Amtssitz in Peine Notar mit dem Amtssitz in Peine Agrarrecht, Photovoltaik, Landwirtschaftsrecht, Erbrecht, Erbrecht, Höfe-/Landguterbrecht, EU-Forderungsrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, öffentliches Recht, Unternehmensnachfolge, Biogas Verwaltungsrecht Waffenrecht ARON KUROPKA Rechtsanwalt Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrs-/Führerscheinrecht, Sozial-/Rentenrecht, Unfallsachen, Forderungseinzug ____________________________________________________________________________________ Büro 38122 Braunschweig: Helene-Künne-Allee 5 Büro 31224 Peine: Sedanstraße 16 www.rae-peine.de Tel.: 0531 / 878 99 00 info@rae-peine.de Tel.: 05171 / 76 31 - 0 Fax: 05171 / 76 31 - 44 MARK-ANDRÉ DELP, M.L.E. Rechtsanwalt Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht Vertragsgestaltung, Zivilrecht, Forderungsmanagement national und international

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