Landwirtschaft im Braunschweiger Land

2024 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND STEUERN 31 Altersrente – vorzeitige Altersrente – Hinzuverdienst Obwohl in der Bevölkerung, wie auch in der Landwirtschaft, immer noch die Auffassung besteht, mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente zu beantragen, ist dies bereits seit vielen Jahren nicht mehr der Fall. Nachfolgend sollen einige Hinweise zur Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse gegeben werden. Bei der Deutschen Rentenversicherung gelten ähnliche Ansätze. Die normale Altersrente nennt sich seit 2012 nunmehr „Regelaltersrente“. Diese steigt ab dem Geburtsjahrgang 1949 ausgehend vom vollendeten 65. Lebensjahr um jeweils einen Monat an. Gegenwärtig erreicht der Geburtsjahrgang 1958 mit 66 Jahren – also im Jahr 2024 – die Regelaltersrente. Der Geburtsjahrgang 1964 wird dann mit dem Beginn der Regelaltersrente nach Vollendung des 67. Geburtstag das Ende der Altersanpassung erreichen. Wichtig zu beachten: Alterskassenbeiträge können nach Gesetz so lange bezahlt werden wie ein beitragspflichtiger landwirtschaftlicher Betrieb bewirtschaftet wird, maximal aber bis zum Regelrentenalter. Daher empfiehlt es sich, spätestens mit dem Regelrentenalter auch die Rente von der Alterskasse zu beantragen. Außer der Regelaltersrente kann nach 35 anrechenbaren Versicherungsjahren bei der Alterskasse eine vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beantragt werden. Weiter gibt es die vorzeitige Altersrente nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren. Diese kann von den Mitgliedern jeweils frühestens zwei Jahre vor dem Regelrentenalter in Anspruch genommen werden, sofern die genannten Versicherungsjahre vorliegen. Grundsätzlich können bei der Alterskasse für die beiden erwähnten vorzeitigen Altersrenten die Versicherungsjahre aus der Deutschen Rentenversicherung mit angerechnet werden. Vorausgesetzt, diese Versicherungszeiten liegen außerhalb der Alterskassenzeiten. Im Einzelfall sind jedoch gesetzliche Besonderheiten zu beachten. Daher empfiehlt es sich, die Addition der Versicherungsjahre von der Alterskasse vornehmen zu lassen. Dies kann auch bereits vor Beantragung der Rente in Auftrag gegeben werden. Dazu ist der Alterskasse eine Aufstellung der Versicherungsmonate aus der Vorlage der Deutschen Rentenversicherung vorzulegen. Bis zum Jahresende 2022 wurden bei den vorzeitigen Altersrenten von der Alterskasse die gleichzeitig neben der Rente bezogenen Einkünfte aus einer Tätigkeit auf die Rentenzahlung angerechnet (bei der Deutschen Rentenversicherung geschah dies in ähnlicher Form). Die Anrechnung von Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, selbstständiger Tätigkeit oder Arbeitslohn auf vorzeitige Altersrenten wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.2023 ausgesetzt. Bis 31.12.2022 entfiel die Anrechnung erst mit Beginn des Regelrentenalters. Auch, wenn die Einkommensanrechnung bei vorzeitigen Altersrenten weggefallen ist, sind noch andere Besonderheiten für einen Rentner zu berücksichtigen. Ein Rentner hat, unabhängig vom Alter, für Einkünfte aus einer Tätigkeit (s. zuvor) zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies sollte bei der Planung für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente oder auch der Regelaltersrente ohne Beendigung der bisherigen Tätigkeit unbedingt in einem Beratungsgespräch abgeklärt werden. Auf die Anforderungen einer Erwerbsminderungsrente möchten wir im Zusammenhang mit diesem Artikel nicht näher eingehen. Dort werden jedoch unverändert Einkünfte aus einer Tätigkeit auf die Rente angerechnet, sofern die entsprechenden Freigrenzen überschritten sind. Ebenfalls sind für weiter ausgeübte Tätigkeiten die bereits erwähnten zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Bei der Vorbereitung und Antragstellung der verschiedenen Altersrenten, der Erwerbsminderungsrente und auch bei der Ermittlung der anrechenbaren Versicherungsjahre sind Ihnen die Vertreter der Landvolkgeschäftsstelle in Braunschweig und Gifhorn gern behilflich. Kontakt: Kurt Hübner Niedersächsisches Landvolk Braunschweiger Land e. V. Helene-Künne-Allee 5 38122 Braunschweig Telefon: 0531 28770-18 kurt.huebner@landvolk-braunschweig.de Kerstin Marschner Landvolk Niedersachsen Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg e. V. Bodemannstraße 16 38518 Gifhorn Telefon. 05371 864-153 k.marschner@landvolk-gifhorn.de

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