Landwirtschaft im Braunschweiger Land

2024 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND STEUERN 30 Bewertung eines denkmalgeschützten Gebäudes Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist zumeist ein historisches Gebäude, das vor dem Abriss geschützt wird, oder dass das Aussehen verändert wird. Denkmalgeschützte Häuser müssen laut Gesetz erhalten und gepflegt werden. In Niedersachsen ist der Denkmalschutz im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geregelt. Ein Bauernhaus oder eine alte Scheune kann unter die Baudenkmäler fallen. Auskunft geben dazu die zuständigen Denkmalbehörden. Eine, allerdings unverbindliche Auskunft kann über den im Internet verfügbaren Denkmalatlas Niedersachsen erhalten. Eine Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale ist aber nicht erforderlich, um das Denkmalschutzgesetz wirksam werden zu lassen (§ 5 (1) NDSchG). Es reicht aus, dass das Gebäude offensichtlich denkmalwürdig ist. Das Denkmal hat nicht nur Auswirkung auf das geschützte Gebäude, sondern auch auf die umliegenden Gebäude. Denn § 8 NDSchG regelt, dass das optische Erscheinungsbild des Denkmals durch die Umgebung nicht verändert werden darf. Dies kann z. B. Auswirkungen auf andere Gebäude der Hoffläche oder Nachbargrundstücke haben, die dann auch nicht verändert werden dürfen. Grenzen der Unterhaltungspflicht eines Denkmals werden eng gesetzt. Haben Sie sich ein denkmalgeschütztes Objekt mit Renovierungsstau übernommen oder es über Jahre nicht ausreichend Instand gehalten, werden Sie um die Aufarbeitung nicht herumkommen. Wissentlich ein denkmalgeschütztes Objekt abzureißen, kann zu einer Wiederherstellungspflicht führen, wie im Mai 2023 in Dresden gegen einen Eigentümer einer abgerissenen, denkmalgeschützten Villa entschieden. Natürlich haben denkmalgeschützte Bauernhäuser liebenswerte Eigenheiten, die Sie besonders und damit denkmalwürdig machen. Für diese Besonderheiten gibt es regional verschiedene Märkte, so dass es teilweise zu Liebhaberpreisen kommen kann. Andernfalls kann es aber auch eine große finanzielle Belastung bedeuten, gerade wenn über einige Zeit die laufende Instandhaltung nicht durchgeführt wurde. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude im Eigentum haben oder erwerben möchten, sollten Sie sich bewusst sein, welche Verpflichtungen der Denkmalschutz mit sich bringt. Im Rahmen einer Bewertung muss der Denkmalschutz ordentlich dargestellt und berücksichtigt werden.

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