Landwirtschaft im Braunschweiger Land

2024 RECHT 39 Webseite eingebunden sind. Verarbeiten eingebundene Dienste die personenbezogenen Daten in einem Drittland wie die USA, ist auf geeignete Garantien zur Einhaltung der DSGVO zu achten. Datenschutzerklärung Aus Art. 13 der DSGVO ergeben sich die Vorschriften für die Inhalte einer Datenschutzerklärung bei Direkterhebung der Daten. Diese sollte mit möglichst einem Klick auf der Webseite zu öffnen sein sowie in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein mit den folgenden Angaben: • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen (Betreiber der Webseite) • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen • die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung • sofern andere Betreiber von Webseiten eingebunden sind, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten • Nennung eines Drittlands, sofern zutreffend • Nennung der Speicherdauer der personenbezogenen Daten • Nennung der Betroffenenrechte (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, und Datenübertragbarkeit) • Hinweis auf das Widerrufsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die rechtmäßige Verarbeitung bis zum Widerruf • im Falle von E-Commerce besondere Informationspflichten nach dem BGB • Hinweis auf das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; • Hinweis auf eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling sofern zutreffend. Impressumspflicht nach § 5 TMG Die Angaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) darf in keinem Fall vergessen werden. Im Vergleich zur Datenschutzerklärung ist der Aufwand für das Erstellen des Impressums gering, dennoch kann ein Fehlen eines Impressums zu Abmahnungen führen. Absolute Pflichtangaben sind wie folgt: Seitenbetreiber/ Verantwortlicher • Name und Vorname des Seitenbetreibers mit Anschrift Kontaktdaten des Seitenbetreibers • E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer, ggf. Fax-Nummer Bei Unternehmen oder Vereinen kommen weitere Pflichtangaben hinzu • Die Rechtsform (GmbH, e. V. etc.), gesetzlicher Vertreter des Unternehmens • Registereintrag und USt-ID wenn vorhanden Für bestimmte Bereiche oder Tätigkeiten wie Anwälte und Steuerberater gelten weitere Pflichtangaben. Was ist beim technischen Betrieb der Webseite zu beachten? Ein Webserver sollte sicher konfiguriert und technisch betreut werden, um die Webseiten gegen Angriffe zu schützen und den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Ein Serverstandort in Deutschland oder in der EU, ohne Zugriff eines Dritten außerhalb des europäischen Raumes, ist von Vorteil. Der Betreiber dieses Servers ist zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Diese Kriterien sollten bei der Auswahl eines Diensteanbieters für einen Webservice vorab geprüft werden. Werden auf der Webseite personenbezogene Daten verarbeitet, sollte eine Transportverschlüsselung per TLS (Transport Layer Security) oder SSL (Secure Socket Layer) vorhanden sein. Mit dieser Verschlüsselung wird die Kommunikation zwischen dem Client (Endgerät des Webseitenbesuchers) und dem Server vertraulich gestaltet. Die ausgetauschten Daten können i. d. R. weder mitgelesen noch manipuliert werden. Die SSL- oder TLS-Zertifikate sind meist Bestandteil der „Paketleistung“ namhafter Anbieter und auch kleinere IT-Dienstleistungsunternehmen bieten diese Transportverschlüsselungen bei der Erstellung einer Webseite an. Was ist bezüglich der Inhalte einer Webseite zu beachten? Bei der Verwendung von Bildern als Personenfotografie im Sinne der DSGVO sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Dazu darf auf den ausführlichen Artikel in der Ausgabe 2022 Landwirtschaft im Braunschweiger Land verwiesen werden. Ohne eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage kann die Veröffentlichung einer Personenfotografie auf der Webseite schnell zu einem Datenschutzverstoß werden. Grundsätzlich ist der Webseitenbetreiber für seine Inhalte verantwortlich und kann auch bei Verstößen gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder bei anderen Rechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Fazit Für die Umsetzung einer Webseite sollte im Vorfeld ausreichend Zeit eingeplant werden, um einen geeigneten Diensteanbieter für die gewünschten Leistungen zu finden. Unabhängig davon, ob man sich für ein „Baukastenprinzip“ oder eine individuelle Erstellung einer Webseite entscheidet – die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen sollte in beiden Fällen geprüft werden. Mit einer datenschutzkonformen und rechtssicheren Webseite profitiert der Webseitenbetreiber vom hohen Netzwerkeffekt. Der finanzielle Aufwand hingegen ist in der Regel relativ gering. Kontakt: Maike Körlin Referentin für Datenschutz Landvolk Niedersachsen, Landesbauernverband e. V. Warmbüchenstraße 3 30159 Hannover Telefon: 0511 36704-84 maike.koerlin@landvolk.org

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