Landwirtschaft im Braunschweiger Land

2024 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND STEUERN 28 Der Kreis der Zuwendungsempfänger wird begrenzt auf aktive Betriebe mit Sitz in Bayern und hat einige Sonderregelungen für Betriebe mit Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand und Unternehmen in Schwierigkeiten. So weit so gut! Nun geht das Ministerium aber auch den Schritt, dass die Förderung nur dann gezahlt wird, wenn der Versicherungsschutz bestimmte Voraussetzungen erfüllt: 1. Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise). 2. Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. 3. Es werden nur Verträge von Versicherern akzeptiert, die eine Rahmenvereinbarung mit dem StMELF abgeschlossen haben. Diese Einschränkungen des Versicherungsschutzes, kombiniert mit den oben beschriebenen Paketlösungen haben weitreichende Folgen für die Förderwürdigkeit schon bestehender Deckungen (Versicherungsverträge): • Die weit verbreitete Hagelversicherung, die maximal auch Sturm und Starkregen deckt, unterliegt keiner Förderung. • Der Schutz vor Hagelschäden ist nur dann förderfähig, wenn die Deckung deutlich umfangreicher gestaltet wird. • Alle versicherten Gefahren, also auch Hagel, unterliegen den beiden Einschränkungen im Versicherungsschutz. Somit leistet die „geförderte Hageldeckung“ im Schadensfall weniger als der evtl. bestehende Versicherungsvertrag! • Grundsätzlich steigen durch die Beiträge zuerst die Gesamtkosten für Versicherungsschutz! Die anschließende Förderung reduziert jedoch den Beitrag für alle versicherten Gefahren. Höhe der Förderung und technische Umsetzung: Die Höhe der Förderung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und kann, je nach Verfügbarkeit, bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Antragsstellung muss im Rahmen des Mehrfachantrages, in Bayern iBALSI, bis zum 15.05. erfolgen und wird somit stark digital unterstützt. Die Versicherungsunternehmen müssen dann Ihrerseits bis zum 30.09. des Antragsjahres einen Verwendungsnachweis einreichen, der das versicherte Paket, die versicherten Kulturen und Flächen (inhaltlich deckungsgleich mit den Angaben im Mehrfachantrag) und weiterhin die zuwendungsfähige Nettoprämie und den Zahlungseingang der entrichteten Versicherungsbeiträge beinhaltet. Im Anschluss prüft die Landwirtschaftsverwaltung, und wird dann wahrscheinlich bis zum Jahresende dem Landwirt eine Gutschrift erteilen. Wir haben gerechnet: Auch wenn es für Niedersachsen aktuell kein gefördertes Produkt analog dem bayerischen Model gibt, haben wir trotzdem einen unserer Versicherungspartner um eine Beispielberechnung gebeten. Unser Beispielbetrieb: • 50 ha im Landkreis Celle • 25 ha Weizen mit 1.800 Euro/ ha • 15 ha Mais mit 1.800 Euro/ ha • 10 ha Raps mit 2.000 Euro/ ha • Selbstbehalt 10 % Entschädigungsleistung Förderfähiger Beitrag: 5.178,34 Euro (mit Selbstbehalt 20 % vom Schadengrad) -> 2.589,17 Euro staatliche Förderung (50 %-ige Förderung angenommen) Wie sich die Beitragsanteile auf die versicherten Gefahren verteilen, zeigt die nachfolgende Abbildung sehr anschaulich. Unser Kommentar zur Ernteversicherung in Bayern: • Im Rahmen der Diskussion um die Einführung einer weitreichenden Ernteversicherung sind sich die Experten darüber einig, dass die Folgen des Klimawandels nicht allein von den Landwirten getragen werden können. Forschung und Politik sind zunehmend der Auffassung, dass auch eine geförderte Ernteversicherung für die notwendigen Anpassungsmechanismen eine Bedeutung bekommen wird. • Das unterschiedliche Verhalten der Bundesländer zu dieser Fragestellung führt gerade zu einem regelrechten Flickenteppich und einer weiteren Wettbewerbsverzerrung. • Eine einheitliche Förderung, wie Bayern es jetzt vormacht, ist sicherlich ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung! • Versicherungstechnisch ist die Paketlösung, wie in Bayern praktiziert, eine wichtige Grundlage für tragfähige Kollektive und stabile Beiträge, auch wenn es bei den Landwirten nicht immer auf Verständnis stoßen wird. • Der Versuch, die Entschädigungen auf die allgemeingültigen Regelungen für Bundes- und Landesmittel bei Katastrophen von nationalem Ausmaß zu bringen, ist aus Sicht einer Landesregierung verständlich, führt in der praktischen Umsetzung aber zu einem überproportionalen Erklärungsaufwand. • Die Schlechterstellung der „alten Hagelversicherung“ wurde produktseitig von den Versicherern gelöst. Der über das geBeitragsverteilung einer Mehrgefahrenversicherung auf die einzelnen Gefahren. Quelle: Versicherungskammer Bayern. 5 • 10 ha Raps mit 2.000 Euro/ ha • Selbstbehalt 10 % Entschädigungsleistung Förderfähiger Beitrag: 5.178,34 Euro (mit Selbstbehalt 20 % vom Schadengrad) -> 2.589,17 Euro staatliche Förderung (50 %-ige Förderung angenommen) Wie sich die Beitragsanteile auf die versicherten Gefahren verteilen, zeigt die nachfolgende Abbildung sehr anschaulich. Abbildung 4: Beitragsverteilung einer Mehrgefahrenversicherung auf die einzelnen Gefahren. Quelle: Versicherungskammer Bayern. Unser Kommentar zur Ernteversicherung in Bayern: • Im Rahmen der Diskussion um die Einführung einer weitreichenden Ernteversicherung sind sich die Experten darüber einig, dass die Folgen des Klimawandels nicht allein von den

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